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Brandenburg: Antragstellung für Fördermittel „Jugend für Entwicklungszusammenarbeit"

Das Programm „Jugend für Entwicklungszusammenarbeit“ des Landes Brandenburgs unterstützt Einzelpersonen, Gruppen oder gemeinnützige Vereine dabei, entwicklungspolitische Jugendaustausche im Ausland zu finanzieren. Die Stiftung Nord-Süd-Brücken, die das Programm betreut, hat für das Jahr 2016 Fördermittel zur Durchführung erhalten und Anträge können ab sofort gestellt werden.

Das Programm ermöglicht es jungen Menschen, Erfahrungen in der Entwicklungsarbeit im Ausland zu sammeln. Zu beachten ist, dass die antragsstellende Personen und Vereine ihren Sitz in Brandenburg haben müssen. Reisekosten sowie Impfungen und Versicherungen können über die Fördermittel abgedeckt werden. Die Voraussetzungen dafür sind, dass die Teilnehmenden zwischen 18 und 27 Jahren sind und der Aufenthalt zwischen 3 und 12 Wochen beträgt. Die Gruppen sollten nicht größer als maximal 5 Personen sein. Ein Gremium entscheidet im Einzelfall über die Fördermöglichkeiten.

Die Anträge können hier heruntergeladen werden und weitere Fragen zu den Rahmenbedingungen der Förderung werden hier beantwortet. 

Informationsstelle Bildungsauftrag Nord-Süd